Allgemeine Geschäftsbedingungen der Becker Consulting GmbH, Gerhard-Gerdes-Str. 7, 37079 Göttingen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Leistungen und Angebote von Merian Becker erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Merian Becker mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Merian Becker ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Alle Angebote und Leistungen von Merian Becker richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute (HGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von Merian Becker abgelehnt.
§ 2 Leistungen von Merian Becker / Mitwirkung des Kunden
(1) Merian Becker erbringt für den Kunden webbasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen und Seminare, dies insbesondere in Bezug auf den Bereich Vertrieb von Photovoltaikprodukten. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Merian Becker dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Merian Becker, bleibt der Vergütungsanspruch von Merian Becker unberührt.
(3) In Bezug auf die von Merian Becker zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Merian Becker in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter (wie Facebook oder Google) nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Merian Becker nicht verantwortlich.
(5) Die für die vertraglich geschuldeten Video-Calls (Schwerpunkt des Leistungsspektrums) vereinbarten Termine sind verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Merian Becker stammen.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Merian Becker erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Merian Becker und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in Schriftform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Merian Becker angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Merian Becker erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Merian Becker ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Merian Becker ist anders lautend. Eine Merian Becker erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Merian Becker nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Merian Becker stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Merian Becker zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Merian Becker beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Merian Becker eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Merian Becker vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Merian Becker sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Merian Becker in Verzug, ist Merian Becker berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Merian Becker wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Merian Becker wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Merian Becker ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Merian Becker gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Merian Becker unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Merian Becker zu gewährleisten. Merian Becker behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Merian Becker und seine Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Merian Becker stets respektvoll mit anderen Teilnehmern / Kunden und Mitarbeitern von Merian Becker umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Merian Becker nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 9 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von Merian Becker erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von Merian Becker an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Merian Becker hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
(2) Merian Becker ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von Merian Becker verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist Merian Becker berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von Merian Becker nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche Merian Becker zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während des Coachings geben andere Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Merian Becker ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Merian Becker und / oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Merian Becker zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Merian Becker ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Merian Becker nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Merian Becker erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Merian Becker nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Merian Becker über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Haftung
(1) Merian Becker haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Merian Becker nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Merian Becker nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, die in aktueller Fassung unter https://onecdn.io/media/Impressum-and-Datenschutz-f077a7f4-4e99-483d-9566- 949a61591a79.pdf jederzeit einsehbar ist.
(2) Sofern Merian Becker für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Merian Becker maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Merian Becker. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Merian Becker (derzeit Göttingen).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Merian Becker und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 31.08.2025 © - Vervielfältigung verboten