§ 1 Anwendungsbereich
(1) Leistungen und Angebote von Merian Becker erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Merian Becker mit seinen
Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen
schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie
nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Merian Becker
ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Alle Angebote und Leistungen von Merian Becker richten sich ausschließlich an Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute (HGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von Merian
Becker abgelehnt.
§ 2 Leistungen von Merian Becker / Mitwirkung des Kunden
(1) Merian Becker erbringt für den Kunden webbasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen und
Seminare, dies insbesondere in Bezug auf den Bereich Vertrieb von Photovoltaikprodukten. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Merian Becker dabei nicht die
Erbringung eines Werks / Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit
die Leistungserbringung durch Merian Becker, bleibt der Vergütungsanspruch von Merian Becker
unberührt.
(3) In Bezug auf die von Merian Becker zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht
Merian Becker in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter (wie Facebook oder Google) nach ihren Richtlinien
jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren
Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Merian Becker nicht
verantwortlich.
(5) Die für die vertraglich geschuldeten Video-Calls (Schwerpunkt des Leistungsspektrums)
vereinbarten Termine sind verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung.
Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Merian Becker stammen.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Merian Becker erforderlichen
technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu
gewährleisten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Merian Becker und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in
Schriftform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Merian Becker angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die
mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Merian Becker erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die
Vergütung der Dienste von Merian Becker ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei
denn, das Angebot von Merian Becker ist anders lautend. Eine Merian Becker erteilte (SEPA-)
Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Merian Becker nach
Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Merian Becker stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei
Werktagen nach Rückbuchung an Merian Becker zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige
Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Merian Becker beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag
bei Merian Becker eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen
Daten bei Merian Becker vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Merian Becker sich vor, weitere Leistungen
bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Merian
Becker in Verzug, ist Merian Becker berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die
Leistungen einzustellen. Merian Becker wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Merian Becker wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen
Sorgfalt durchführen. Merian Becker ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu
bedienen.
(2) Ist Merian Becker gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Merian Becker
unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Merian
Becker zu gewährleisten. Merian Becker behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Merian Becker und seine Dienstleistungen, sei es
durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen
und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur
Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Merian Becker stets respektvoll mit
anderen Teilnehmern / Kunden und Mitarbeitern von Merian Becker umzugehen. Bei schuldhaften
Zuwiderhandlungen ist Merian Becker nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden
zu Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren
beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen
Verpflichtungen des Kunden gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 9 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von Merian Becker erhaltenen Account beziehungsweise die
Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von Merian Becker an Dritte
weiterzugeben, es sei denn, Merian Becker hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
(2) Merian Becker ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen.
Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie
Programm- und Trainingsinhalte von Merian Becker verschleiert, sonst wie verfälscht oder
anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist Merian Becker
berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von Merian Becker nach billigem Ermessen
vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden
gegenüber Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche Merian Becker zivil- und strafrechtlich
verfolgen lässt.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während des Coachings geben andere Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche
Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und
Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Merian Becker ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen
Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen
vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber
Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der
Trainings- und Programmabläufe von Merian Becker und / oder der Kundenerfahrung anderer
Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Merian Becker
zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Merian Becker ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen
Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Merian Becker nach billigem Ermessen
vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber
Merian Becker bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in
Bezug auf die von Merian Becker erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und
Leistungsergebnisse.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Merian Becker nach dem
Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Merian
Becker über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Haftung
(1) Merian Becker haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Merian Becker nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Merian Becker nicht für Daten- und Programmverluste. Die
Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die
für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den
geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und
Zweck der Verarbeitung sowie den Rechten der betroffenen Personen, enthält die
Datenschutzerklärung des Anbieters, die in aktueller Fassung unter
https://onecdn.io/media/Impressum-and-Datenschutz-f077a7f4-4e99-483d-9566-
949a61591a79.pdf jederzeit einsehbar ist.
(2) Sofern Merian Becker für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird
darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Merian Becker
maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Merian Becker. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Merian Becker (derzeit
Göttingen).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Merian Becker und der Kunde
sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 31.08.2025 © - Vervielfältigung verboten